Hilfestellung

Hier finden Sie Antworten und Anprechpartner zum Thema Hausanschluss und Zähler

In der Zusammenarbeit mit den Städten Neckarsulm, Neuenstadt und Bad Friedrichshall und den Gemeinden Oedheim, Untereisesheim, Langenbrettach übernehmen wir die Anschlussmöglichkeiten in den Bereichen Gas, Wasser und Wärme für Ihr neues Zuhause.

Formular Anfrage Netzanschluss:

Welche Felder ausgefüllt sein?

  • Bitte alle Felder vollständig ausfüllen, wichtig ist auch, dass ohne Unterschrift des Grundstückeigentümers und Anschlussnehmer das Formular nicht gültig ist.

Wer bekommt das ausgefüllte Formular?

Formular Auftrag Mess- und Regeleinrichtungen:

Welche Felder müssen ausgefüllt sein?

  • Bei einbau oder vesetzen eines Wasser-, Wärme- oder Gaszähler müssen alle Felder ausgefüllt und von dem Antragsteller unterschrieben sein.

    Zusätzlich muss hier die rechte Seite von einem Installateursunternehmen ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben sein.

  • Bei ausbau eines Wasser-, Wärme- oder Gaszähler müssen alle Felder ausgefüllt und von dem Antragsteller unterschrieben sein.

Werden noch zusätzliche Dokumente benötigt?

  • Gaszähler einbau:

    • TAF (Technische Angaben Feuerungsanlagen)
    • Stellungnahme Schornsteinfeger

  • Allgemein:

    Wenn Sie einen Installateur beauftragen, muss dieser ein Vertragsinstallationsunternehmen der Regionalwerke sein. Der Installateur verfügt über einen Ausweis, der von den Regionalwerken ausgestellt wurde. Eine Kopie dieses Ausweises ist beizufügen.

Ansprechpartnerin:

Sprechzeiten:

  • vormittagsnachmittags
    Montag08:00 Uhr12:00 Uhr13:30 Uhr15:30 Uhr
    Dienstag08:00 Uhr12:00 Uhr13:30 Uhr15:30 Uhr
    Mittwoch08:00 Uhr12:00 Uhr13:30 Uhr17:00 Uhr
    Donnerstag08:00 Uhr12:00 Uhr13:30 Uhr15:30 Uhr
    Freitag08:00 Uhr12:00 Uhr

Häufige Fragen zum Haus-/ Netzanschluss

Was versteht man unter einem Hausanschluss?

Hausanschlüsse sind Leitungen, die vom Hauptversorgungsnetz abzweigen. Sie bringen Wärme, Wasser und Gas sowie Strom und Telekommunikation von Drittanbietern bis ins Gebäude. Früher brachte man die verschiedenen Anschlüsse mit Hilfe von Einzelbohrungen durch die Gebäudewand an. Jede Durchdringung einer Hauswand birgt allerdings die Gefahr, dass Wasser ins Innere gelangt. Heute besteht die Möglichkeit, Mehrsparten-Hauseinführungen zu verwenden. Dabei werden alle Anschlussleitungen mit einem gemeinsamen Graben zentral durch die Außenwand geführt. Alle Mauerdurchführungen sind dabei standardisiert und geprüft. Ihre zuverlässige Versorgung und Ihre Sicherheit haben für uns die höchste Priorität.

Wie erfahre ich wo die Leitung verlegt ist?

Der genaue Verlauf der Gasleitungen ist in unserem Geografischen Informationssystem (GIS) dokumentiert. Um zu prüfen, ob in Ihrer Straße eine Gasleitung verlegt wurde, benötigen wir die genaue Anschrift des Objekts oder Gebäudes, das an die Gasleitung angeschlossen werden soll. Bitte senden Sie uns die entsprechenden Daten an Planauskunft@rw-neckar-kocher.de. Unser Team aus der Abteilung Geografisches Informationssystem wird Ihre Anfrage bearbeiten und sich anschließend bei Ihnen melden.

Muss ich vor Ort sein, wenn der Techniker für den Hausanschluss kommt?

Um unserem Monteur den Zugang zu den Installationspunkten des Hausanschlusses zu ermöglichen und Fragen Ihrerseits oder unseres Monteurs klären zu können, ist ihre Anwesenheit notwendig. Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich vor Ort zu sein, kann Sie auch eine Person Ihres Vertrauens vertreten. Denken Sie bitte auch daran, bauliche Voraussetzungen vorab zu erfüllen.

Was kostet ein Hausanschluss?

Die Kosten für den Hausanschluss können je nach Dimension der nötigen Arbeiten variieren. Wir vereinbaren mit Ihnen entweder eine Pauschale oder eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand.

Wie kann ich einen Hausanschluss beantragen?

Ihren Hausanschluss beantragen Sie über das Formular „Anfrage Netzanschluss“. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular „Anfrage Netzanschluss“ per Post oder per E-Mail an anschlussmanagement@rw-neckar-kocher.de zu.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Axer 07132/38192-18 oder schicken Sie eine E-Mail an anschlussmanagement@rw-neckar-kocher.de.

Wir stehen Ihnen bei allen Schritten gerne zur Seite.

Häufige Fragen zum Zähler

Wer kann meinen Zähler versetzen?

Wir kümmern uns gerne darum. Füllen Sie bitte das Formular „Auftrag Mess- und Regeleinrichtungen“ aus und schicken diesen an anschlussmanagement@rw-neckar-kocher.de.

Was kostet die Montage eines Zählers?

Die Kosten richten sich nach dem tatsächlich entstandenem Aufwand.

Wann muss der Zähler ausgetauscht werden?

Ein Austausch ist notwendig, falls Ihr Zähler defekt sein sollte. Ansonsten unterliegt der Austausch des Zählers in Deutschland dem Mess- und Eichgesetz und erfolgt in der Regel wie folgt:

Wasserzähler:   6 Jahre
Wärmezähler:   6 Jahre
Gaszähler:         8 Jahre

Mein Gas-, Wasser- oder Wärmezähler ist defekt, was muss ich tun?

Sollte Ihr Zähler nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, melden Sie sich bitte umehend per E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns schnellsmöglich um das Problem.

Was muss ich vor der Installation des Zählers beachten?

Sie müssen nichts vorbereiten. Lediglich der Zählerstandort muss gut zugänglich sein.

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